Von der Gründung zum Erfolg

Gründungsberatung

giesskanneDie Gründungsberatung befasst sich mit der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung mit dem der Ziel der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens.

Wir unterstützen Sie gerne
  • bei der Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit,
  • bei der gemeinsamen Erarbeitung eines Konzeptes,
  • beim Erstellen von genau durchdachten Businessplänen,
  • bei der Wahl der Rechtsform,
  • hinsichtlich Gründungsförderungen,
  • bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen und
  • bei  Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank.
Die Beratungsleistung wird bis zu 50% unseres Honorars vom Land NRW gefördert.

Gründercoaching Deutschland

Viele neu gegründete oder bereits länger bestehende Klein- und mittelständische Unternehmen haben Beratungsbedarf, was die Verbesserung betriebswirtschaftlicher Abläufe betrifft.
  • Die Erarbeitung neuer Marketing- oder Vertriebskonzepte,
  • die Optimierung der Geschäftsprozesse,
  • der Auf- und Ausbau bestehender Kostenrechungs- und Controllingsysteme,
  • die Einführung von Vor- und Nachkalkulationen,
  • die Reduzierung der Lagermenge und -dauer von Gütern sowie die Verbesserung des Materialflusses
sind aktuelle Themen vieler Unternehmen. Aus Kostengründen wird jedoch oft auf die Erarbeitung entsprechender Konzepte verzichtet. Hierfür stehen jedoch Fördermittel zur Verfügung, die diese Unternehmen in die Lage versetzen, Beratungen in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungsleistung wird bis zu 90% unseres Honorars aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Potenzialberatung

Potenziale zu erkennen ist eine wesentliche Aufgabe in Zeiten erhöhten Kostendrucks. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, muss das Erkennen von Schwachstellen kontinuierliches Bemühen jedes Unternehmens sein. Geld wird nicht nur über den Absatz verdient, sondern auch durch die interne Optimierung.

Bei effizienter Beratung lassen sich Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten, die oft mit einfachen Mitteln umzusetzen sind.

Für die speziellen Erfordernisse nach Basel 2  bieten wir eine Gesamtberatung an, die Ihre Sicherheit im Umgang mit den Kreditgebern wesentlich erhöht.

Die Beratungsleistung wird bis zu 50% unseres Honorars vom Land NRW gefördert.